Baumkontrolle: Wann ist sie Pflicht und wer haftet im Schadensfall?

Viele Eigentümer:innen unterschätzen ihre Verantwortung, wenn es um den Zustand ihrer Bäume geht. Dabei kann ein einziger Astbruch schnell zur ernsten Gefahr – und zur juristischen Falle – werden. In diesem Artikel erkläre ich, wann eine Baumkontrolle gesetzlich erforderlich ist, wie sie korrekt durchgeführt wird und wer im Ernstfall haftet.

Daniela Antoni
Baumsachverständige

Warum Baumkontrollen keine Option, sondern Pflicht sind

Grundstückseigentümer – ob privat, gewerblich oder kommunal – sind laut § 823 BGB verpflichtet, Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück zu kontrollieren und Schäden zu vermeiden. Dazu zählt auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für Bäume.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im schlimmsten Fall persönlich für Schäden, etwa wenn ein Ast auf ein parkendes Auto fällt oder ein morscher Baum bei Sturm umstürzt.

Wie oft sollte eine Baumkontrolle durchgeführt werden?

Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Standort (z. B. Nähe zu Gehwegen oder Verkehrsflächen)
  • Baumart und -alter
  • Gesundheitszustand
  • Witterungsereignisse (z. B. nach einem Sturm)

Faustregel:

  • Mindestens einmal jährlich
  • Zusätzlich nach Extremwetter
  • Bei Verdacht auf Schäden oder Krankheit

Was gehört zu einer fachgerechten Baumkontrolle?

Eine fachkundige Kontrolle umfasst:

  • Sichtprüfung von Stamm, Krone und Wurzelbereich
  • Bewertung von Totholz, Pilzbefall, Faulstellen oder Rissen
  • Einschätzung der Standsicherheit
  • Empfehlung von Maßnahmen (z. B. Schnitt, Sicherung, Fällung)
  • Dokumentation der Kontrolle mit Datum, Beurteilung und ggf. Fotobelegen

Wichtig: Eine „Kontrolle vom Gartenzaun aus“ genügt rechtlich nicht. Gerichte erkennen nur systematische und dokumentierte Prüfungen durch fachkundige Personen an.

Wer darf eine Baumkontrolle durchführen?

Laut aktueller Rechtsprechung sollte die Kontrolle von einer sachkundigen, unabhängigen Person mit nachweisbarer Erfahrung oder Qualifikation durchgeführt werden.

Das können z. B. sein:

  • zertifizierte Baumkontrolleur:innen
  • öffentlich bestellte Sachverständige
  • qualifizierte Arborist:innen oder Landschaftsplaner:innen

Was passiert bei Schäden – wer haftet wirklich?

Kommt es zu einem Schaden durch einen Baum, prüfen Versicherungen und ggf. Gerichte folgende Punkte:

  • Gab es eine erkennbare Gefahr?
  • Wurde regelmäßig kontrolliert?
  • Gibt es Nachweise (z. B. Protokolle, Gutachten)?

Fehlt diese Sorgfalt, haftet der Eigentümer – auch rückwirkend. Nur wenn eine Kontrolle regelmäßig und fachgerecht dokumentiert wurde, kann der Vorwurf der Fahrlässigkeit entkräftet werden.

Fazit: Baumkontrolle ist Vertrauenssache – und Chefsache

Eine regelmäßige, fachlich dokumentierte Baumkontrolle ist kein bürokratischer Aufwand, sondern aktiver Risikoschutz – für Menschen, Eigentum und den Baum selbst.

Wer jetzt handelt, schützt nicht nur sich, sondern auch das, was Stadtgrün so wertvoll macht.