Viele Eigentümer:innen unterschätzen ihre Verantwortung, wenn es um den Zustand ihrer Bäume geht. Dabei kann ein einziger Astbruch schnell zur ernsten Gefahr – und zur juristischen Falle – werden. In diesem Artikel erkläre ich, wann eine Baumkontrolle gesetzlich erforderlich ist, wie sie korrekt durchgeführt wird und wer im Ernstfall haftet.


Grundstückseigentümer – ob privat, gewerblich oder kommunal – sind laut § 823 BGB verpflichtet, Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück zu kontrollieren und Schäden zu vermeiden. Dazu zählt auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für Bäume.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im schlimmsten Fall persönlich für Schäden, etwa wenn ein Ast auf ein parkendes Auto fällt oder ein morscher Baum bei Sturm umstürzt.
Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
Faustregel:
Eine fachkundige Kontrolle umfasst:
Wichtig: Eine „Kontrolle vom Gartenzaun aus“ genügt rechtlich nicht. Gerichte erkennen nur systematische und dokumentierte Prüfungen durch fachkundige Personen an.

Laut aktueller Rechtsprechung sollte die Kontrolle von einer sachkundigen, unabhängigen Person mit nachweisbarer Erfahrung oder Qualifikation durchgeführt werden.
Das können z. B. sein:
Kommt es zu einem Schaden durch einen Baum, prüfen Versicherungen und ggf. Gerichte folgende Punkte:
Fehlt diese Sorgfalt, haftet der Eigentümer – auch rückwirkend. Nur wenn eine Kontrolle regelmäßig und fachgerecht dokumentiert wurde, kann der Vorwurf der Fahrlässigkeit entkräftet werden.
Eine regelmäßige, fachlich dokumentierte Baumkontrolle ist kein bürokratischer Aufwand, sondern aktiver Risikoschutz – für Menschen, Eigentum und den Baum selbst.
Wer jetzt handelt, schützt nicht nur sich, sondern auch das, was Stadtgrün so wertvoll macht.
